Schadensumfang

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Schadensumfang (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Schadensumfang die Schadensumfänge
Genitiv des Schadensumfanges
des Schadensumfangs
der Schadensumfänge
Dativ dem Schadensumfang
dem Schadensumfange
den Schadensumfängen
Akkusativ den Schadensumfang die Schadensumfänge

Worttrennung:

Scha·dens·um·fang, Plural: Scha·dens·um·fän·ge

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schadensumfang (Info)

Bedeutungen:

Menge/Ausmaß/Größe eines Schadens/einer Beschädigung

Herkunft:

Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Schaden und Umfang sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

Schadensausmaß, Schadenshöhe

Sinnverwandte Wörter:

Schadenssumme

Beispiele:

Der Schadensumfang bei einem GAU eines deutschen Atomkraftwerkes wäre so groß, dass keine Versicherung der Welt ihn abdecken könnte.
„Zur Ermittlung des genauen Schadensumfangs musste das Fahrzeug in eine Werkstatt gebracht werden.“[1]
Bei einem KFZ-Unfall hängt es vom Schadensumfang ab, ob man seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nimmt oder nicht.
„Seit dem 23. Juni 2016 ist die Weserbrücke wegen großflächigen Schäden an der Beton-Fahrbahnplatte für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt und wird von einem Ingenieurbüro zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW auf den genauen Schadensumfang der Brücke geprüft.“[2]
„Den Schadensumfang hat nun ein DEKRA-Gutachten ermittelt.“[3]
„Neben dem Schadensumfang, der am Mittwoch bekannt wurde, soll“ der TÜV-Rheinland „auch die Schadensursache, die grundsätzliche technische Beschaffenheit des Werks sowie Vorschläge zur Schadensbehebung liefern.“[4]
„Würden die Schäden nicht beseitigt, würde der Schadensumfang jährlich im Durchschnitt um sechs Prozent, also rund 180 Millionen Euro steigen.“[5]
„Wie bereits erläutert, sind Unsicherheiten bei der Ermittlung von Eintrittshäufigkeiten und Schadensumfang unerwünschter Ereignisse unvermeidlich.“[6]
„»Abhängig vom Schadensumfang kann die Sanierung mehrere Monate in Anspruch nehmen.«“[7]
„Der Schadensumfang hängt“ „auch mit der Bausubstanz der Häuser in der Erdbebenregion zusammen. In der Region seien viele Gebäude nicht erdbebensicher.“[8]
„Strafrechtlich konnten nur noch die nach 2013 liegenden Taten mit einem Schadensumfang von rund 120.000 Euro zur Verurteilung herangezogen werden - was davor lag, gilt als verjährt und ist nur noch zivilrechtlich einzuklagen.“[9]

Charakteristische Wortkombinationen:

mit Verb: den Schadensumfang ermitteln / feststellen / untersuchen
mit Adjektiv: exakter / genauer Schadensumfang
mit Adjektiv: unklarer Schadensumfang

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schadensumfang
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Schadensumfang
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchadensumfang
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Schadensumfang
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Schadensumfang

Quellen:

  1. Moosburg – Stein blockiert Hinterrad. In: sueddeutsche.de. 6. Oktober 2020, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 21. März 2023).
  2. Wikipedia-Artikel „Weserbrücke (Höxter)“ (Stabilversion), abgerufen am 21. März 2023.
  3. Keine Bagatelle. In: taz.de. 17. September 1998, ISSN 2626-5761 (URL, abgerufen am 21. März 2023).
  4. Shell-Raffinerie in Wesseling – Flugbenzin im Grundwasser. In: Westdeutscher Rundfunk. 1. Juni 2012 (URL, abgerufen am 21. März 2023).
  5. Schulen sind ein besonderes Vermögen. In: taz.de. 17. Dezember 2008, ISSN 2626-5761 (URL, abgerufen am 21. März 2023).
  6. Ulrich Hauptmanns, M. Herttrich, Wolfgang Werner: Technische Risiken. Ermittlung und Beurteilung. Springer Berlin Heidelberg, 2013, Seite 11 (Zitiert nach Google Books), abgerufen am 21. März 2023.
  7. Barbara Mooser: Nach Kirchenbrand in Poing – Sanierung wird einige Monate dauern. In: sueddeutsche.de. 18. August 2022, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 21. März 2023).
  8. Erdbeben Extrem hoher Wert auf der Richterskala. In: Spiegel Online. 17. August 1999, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 21. März 2023).
  9. Prozesse - Frankfurt am Main – Firma um mehr als 500.000 Euro geschädigt: Bewährungsstrafe. In: sueddeutsche.de. 13. April 2022, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 21. März 2023).