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Titelverteidigerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ti·tel·ver·tei·di·ge·rin, Plural: Ti·tel·ver·tei·di·ge·rin·nen
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Titelverteidigerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die einen erworbenen Titel in einem Wettkampf verteidigt; die für den Titelerhalt kämpft
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Titelverteidiger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
- Herausforderin
Männliche Wortformen:
- Titelverteidiger
Oberbegriffe:
- Verteidigerin
Beispiele:
- „Die Titelverteidigerinnen schieden nach ihrer zweiten Niederlage schon in der Trostrunde aus.“[1]
Übersetzungen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Titelverteidigerin“, Seite 1064.
- Duden online „Titelverteidigerin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Titelverteidigerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Titelverteidigerin“
Quellen: