Unfallzeugin

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Unfallzeugin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Unfallzeugin die Unfallzeuginnen
Genitiv der Unfallzeugin der Unfallzeuginnen
Dativ der Unfallzeugin den Unfallzeuginnen
Akkusativ die Unfallzeugin die Unfallzeuginnen

Worttrennung:

Un·fall·zeu·gin, Plural: Un·fall·zeu·gin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Unfallzeugin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person, die Zeugin eines Unfalls wurde

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Unfallzeuge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

Unfallzeuge

Oberbegriffe:

Zeugin

Beispiele:

„Eine Unfallzeugin erlitt einen Schock und kam ins Krankenhaus.“[1]

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Unfallzeugin“, Seite 1102.
Wikipedia-Suchergebnisse für „Unfallzeugin
Duden online „Unfallzeugin
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Unfallzeugin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalUnfallzeugin
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Unfallzeugin

Quellen: