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Worttrennung:
- Un·fall·zeu·gin, Plural: Un·fall·zeu·gin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Unfallzeugin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die Zeugin eines Unfalls wurde
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Unfallzeuge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Unfallzeuge
Oberbegriffe:
- Zeugin
Beispiele:
- „Eine Unfallzeugin erlitt einen Schock und kam ins Krankenhaus.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die Zeugin eines Unfalls wurde
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Unfallzeugin“, Seite 1102.
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Unfallzeugin“
- Duden online „Unfallzeugin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Unfallzeugin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Unfallzeugin“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Unfallzeugin“
Quellen: