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Vadium wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Va·di·um, Plural: Va·di·en
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Vadium (Info)
- Reime: -aːdi̯ʊm
Bedeutungen:
- Rechtssprache, Österreich: Sicherheitsleistung durch den Bieter bei einer öffentlichen Ausschreibung oder durch den Ersteher von zwangsversteigerten Objekten vor der Erteilung des Zuschlags
- Rechtssprache, altes deutsches Recht: symbolisches Pfand, das bei Abschluss eines Schuldvertrages vom Schuldner dem Gläubiger übergeben und nach Begleichung der Schuld wieder zurückerhalten wurde
Herkunft:
- Entlehnung aus dem Mittellateinischen vom gleichbedeutenden Substantiv vadium → la, einer Kurzform zu lateinisch vadimonium → la,[1] das seine Wurzel im Germanischen hat[2]
Gegenwörter:
- Deckungsrücklass, Haftungsrücklass, Kaution
Beispiele:
- „Bitte zeigen Sie mir Ihr Vadium“, befiehlt Richterin Janik nun der adretten Käuferin.[3]
- Das „Vadium“ ist die Anzahlung auf den Wohnungskauf. Das Sparbuch geht verloren, wenn der Käufer nicht innerhalb von zwei Monaten den Restbetrag überwiesen hat.[3]
- Das Vadium soll für zwei Fallkonstellationen eine Sicherstellung bilden: dass der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt und dass der Bieter bestimmte Mängel nicht behebt.[4]
- Das Vadium ist spätestens 14 Tage nach Erteilung des Zuschlages oder nach Widerruf des Vergabeverfahrens zurückzustellen, sofern es nicht verfallen ist.[5]
- Die Klägerin hat sich durch rechtzeitige Einreichung eines Angebotes an der von der Beklagten vorgenommenen Ausschreibung beteiligt, das geforderte Vadium erlegt und einen Nachweis hierüber ihrem Angebot angeschlossen.[6]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Vadium“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vadium“
- Duden online „Vadium“
- Exekutionsordnung, § 147. Österreichisches Bundeskanzleramt, 1. März 2008, abgerufen am 30. Dezember 2017.
- Bundesvergabegesetz 2006, § 2: Begriffsbestimmungen, Pkt. 32. Österreichisches Bundeskanzleramt, 1. März 2016, abgerufen am 30. Dezember 2017.
Quellen:
- ↑ Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Wette“
- ↑ Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0 , Seite 1400, Eintrag „Vadium“.
- ↑ 3,0 3,1 Michael Pichlmair: Psychologie der Versteigerung. In: DiePresse.com. 1. Juni 2007, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 30. Dezember 2017) .
- ↑ Erläuterungen Zu Art. 1 (Bundesvergabegesetz 2017 – BVergG 2017). Österreichisches Bundeskanzleramt, abgerufen am 30. Dezember 2017.
- ↑ Bundesvergabegesetz 2006, § 86 Vadium. Österreichisches Bundeskanzleramt, 1. Februar 2006, abgerufen am 30. Dezember 2017.
- ↑ OGH Entscheidung GZ 6Ob564/91. Bundeskanzleramt Österreich, 6. Juni 1991, abgerufen am 30. Dezember 2017.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Radium