Vadium

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Vadium (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Vadium die Vadien
Genitiv des Vadiums der Vadien
Dativ dem Vadium den Vadien
Akkusativ das Vadium die Vadien

Worttrennung:

Va·di·um, Plural: Va·di·en

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vadium (Info)
Reime: -aːdi̯ʊm

Bedeutungen:

Rechtssprache, Österreich: Sicherheitsleistung durch den Bieter bei einer öffentlichen Ausschreibung oder durch den Ersteher von zwangsversteigerten Objekten vor der Erteilung des Zuschlags
Rechtssprache, altes deutsches Recht: symbolisches Pfand, das bei Abschluss eines Schuldvertrages vom Schuldner dem Gläubiger übergeben und nach Begleichung der Schuld wieder zurückerhalten wurde

Herkunft:

Entlehnung aus dem Mittellateinischen vom gleichbedeutenden Substantiv vadium → la, einer Kurzform zu lateinisch vadimonium → la,[1] das seine Wurzel im Germanischen hat[2]

Gegenwörter:

Deckungsrücklass, Haftungsrücklass, Kaution

Beispiele:

„Bitte zeigen Sie mir Ihr Vadium“, befiehlt Richterin Janik nun der adretten Käuferin.[3]
Das „Vadium“ ist die Anzahlung auf den Wohnungskauf. Das Sparbuch geht verloren, wenn der Käufer nicht innerhalb von zwei Monaten den Restbetrag überwiesen hat.[3]
Das Vadium soll für zwei Fallkonstellationen eine Sicherstellung bilden: dass der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt und dass der Bieter bestimmte Mängel nicht behebt.[4]
Das Vadium ist spätestens 14 Tage nach Erteilung des Zuschlages oder nach Widerruf des Vergabeverfahrens zurückzustellen, sofern es nicht verfallen ist.[5]
Die Klägerin hat sich durch rechtzeitige Einreichung eines Angebotes an der von der Beklagten vorgenommenen Ausschreibung beteiligt, das geforderte Vadium erlegt und einen Nachweis hierüber ihrem Angebot angeschlossen.[6]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Vadium
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vadium
Duden online „Vadium
Exekutionsordnung, § 147. Österreichisches Bundeskanzleramt, 1. März 2008, abgerufen am 30. Dezember 2017.
Bundesvergabegesetz 2006, § 2: Begriffsbestimmungen, Pkt. 32. Österreichisches Bundeskanzleramt, 1. März 2016, abgerufen am 30. Dezember 2017.

Quellen:

  1. Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Wette
  2. Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0, Seite 1400, Eintrag „Vadium“.
  3. 3,0 3,1 Michael Pichlmair: Psychologie der Versteigerung. In: DiePresse.com. 1. Juni 2007, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 30. Dezember 2017).
  4. Erläuterungen Zu Art. 1 (Bundesvergabegesetz 2017 – BVergG 2017). Österreichisches Bundeskanzleramt, abgerufen am 30. Dezember 2017.
  5. Bundesvergabegesetz 2006, § 86 Vadium. Österreichisches Bundeskanzleramt, 1. Februar 2006, abgerufen am 30. Dezember 2017.
  6. OGH Entscheidung GZ 6Ob564/91. Bundeskanzleramt Österreich, 6. Juni 1991, abgerufen am 30. Dezember 2017.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Radium