Verfassungsrichterin

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Verfassungsrichterin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Verfassungsrichterin die Verfassungsrichterinnen
Genitiv der Verfassungsrichterin der Verfassungsrichterinnen
Dativ der Verfassungsrichterin den Verfassungsrichterinnen
Akkusativ die Verfassungsrichterin die Verfassungsrichterinnen

Worttrennung:

Ver·fas·sungs·rich·te·rin, Plural: Ver·fas·sungs·rich·te·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verfassungsrichterin (Info)

Bedeutungen:

Recht: Richterin, die an einem Verfassungsgericht tätig ist

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Verfassungsrichter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

Verfassungsrichter

Oberbegriffe:

Richterin

Beispiele:

„Die frühere Verfassungsrichterin war im Jänner 2016 als Vorstand für Integration und Recht zu VW gewechselt.“[1]

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Verfassungsrichterin“, Seite 1122.
Wikipedia-Suchergebnisse für „Verfassungsrichterin
Duden online „Verfassungsrichterin
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfassungsrichterin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerfassungsrichterin

Quellen:

  1. Riesenabfertigung für VW-Managerin. Abgerufen am 13. Oktober 2017.