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Worttrennung:
- Waf·fen·schein, Plural: Waf·fen·schei·ne
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Waffenschein (Info)
Bedeutungen:
- Deutschland: amtliches Dokument, das zum Führen bestimmter Schusswaffen berechtigt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Waffe und Schein sowie dem Fugenelement -n
Synonyme:
- Österreich: Waffenpass
Sinnverwandte Wörter:
- Waffenbesitzkarte
Oberbegriffe:
- Schein
Beispiele:
- „Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt. Der Waffenschein berechtigt nur zum Führen der Waffe, nicht aber zum Besitz.“[1]
Wortbildungen:
- waffenscheinfrei
Übersetzungen
Deutschland: amtliches Dokument, das zum Führen bestimmter Schusswaffen berechtigt
- Wikipedia-Artikel „Waffenschein“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Waffenschein“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Waffenschein“
- Duden online „Waffenschein“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Waffenschein“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Waffenschein“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Waffenschein“ auf wissen.de
Quellen: