Waffenschein

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Waffenschein (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Waffenschein die Waffenscheine
Genitiv des Waffenscheines
des Waffenscheins
der Waffenscheine
Dativ dem Waffenschein
dem Waffenscheine
den Waffenscheinen
Akkusativ den Waffenschein die Waffenscheine

Worttrennung:

Waf·fen·schein, Plural: Waf·fen·schei·ne

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Waffenschein (Info)

Bedeutungen:

Deutschland: amtliches Dokument, das zum Führen bestimmter Schusswaffen berechtigt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Waffe und Schein sowie dem Fugenelement -n

Synonyme:

Österreich: Waffenpass

Sinnverwandte Wörter:

Waffenbesitzkarte

Oberbegriffe:

Schein

Beispiele:

„Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt. Der Waffenschein berechtigt nur zum Führen der Waffe, nicht aber zum Besitz.“[1]

Wortbildungen:

waffenscheinfrei

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Waffenschein
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Waffenschein
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Waffenschein
Duden online „Waffenschein
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalWaffenschein
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Waffenschein
Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Waffenschein“ auf wissen.de

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Waffenschein“ (Stabilversion).