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Weiterbeschäftigung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Wei·ter·be·schäf·ti·gung, Plural: Wei·ter·be·schäf·ti·gun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Weiterbeschäftigung (Info)
Bedeutungen:
- Fortsetzung einer Tätigkeit, Auseinandersetzung mit etwas, eines Arbeitsverhältnisses
Herkunft:
- Ableitung des Verbs weiterbeschäftigen zum Substantiv mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Beispiele:
- „Eine solche erzwungene Weiterbeschäftigung muss der Arbeitgeber dokumentieren, er muss also deutlich machen, dass die Weiterbeschäftigung allein zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt.“[1]
- „Es gehört zum Standard einer Kündigungsschutzklage, dass Arbeitnehmer nicht nur die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen, sondern auch die sogenannte ‚Weiterbeschäftigung‘ verlangen.“[2]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Weiterbeschäftigung“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Weiterbeschäftigung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Weiterbeschäftigung“
- Duden online „Weiterbeschäftigung“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Weiterbeschäftigung“
Quellen:
- ↑ Recht der Arbeit. Beck, 2006, Seite 104 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Anja Mengel: Bekomme ich den Arbeitsplatz zurück?. In: FAZ.NET. 14. April 2018 (URL, abgerufen am 27. März 2021) .