Werklieferungsvertrag

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Werklieferungsvertrag (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Werklieferungsvertrag die Werklieferungsverträge
Genitiv des Werklieferungsvertrages
des Werklieferungsvertrags
der Werklieferungsverträge
Dativ dem Werklieferungsvertrag
dem Werklieferungsvertrage
den Werklieferungsverträgen
Akkusativ den Werklieferungsvertrag die Werklieferungsverträge

Worttrennung:

Werk·lie·fe·rungs·ver·trag, Plural: Werk·lie·fe·rungs·ver·trä·ge

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Werklieferungsvertrag (Info)

Bedeutungen:

Recht: vertragliche Regelung über die Erbringung eines beweglichen Werkes gegen eine Vergütung, dabei macht die Beweglichkeit des zu erbringenden Werkes den Unterschied zum Werkvertrag aus; der Werklieferungsvertrag ist in Deutschland in §650 BGB (früher: §651 BGB) geregelt

Herkunft:

Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Werklieferung und Vertrag sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Lieferungsvertrag, Vertrag

Beispiele:

„Er glaubte mit dem Röntgen-Institut einen sogenannten Werklieferungsvertrag gemäß Paragraph 651 des Bürgerlichen Gesetzbuches geschlossen zu haben, nach dem ein Unternehmer verpflichtet ist, »dem Besteller die hergestellte Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen«.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

mit Verb: einen Werklieferungsvertrag abschließen, aufsetzen, kündigen, schließen

Übersetzungen

Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Werklieferungsvertrag
Wikipedia-Artikel „Werklieferungsvertrag
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Werklieferungsvertrag
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Werklieferungsvertrag
Duden online „Werklieferungsvertrag
wissen.de – Lexikon „Werklieferungsvertrag

Quellen:

  1. Röntgen-Aufnahmen – Das Recht am eigenen Bild. In: Spiegel Online. Nummer 37/1959, 9. September 1959, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 29. Januar 2019).