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Werklieferungsvertrag wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Werk·lie·fe·rungs·ver·trag, Plural: Werk·lie·fe·rungs·ver·trä·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Werklieferungsvertrag (Info)
Bedeutungen:
- Recht: vertragliche Regelung über die Erbringung eines beweglichen Werkes gegen eine Vergütung, dabei macht die Beweglichkeit des zu erbringenden Werkes den Unterschied zum Werkvertrag aus; der Werklieferungsvertrag ist in Deutschland in §650 BGB (früher: §651 BGB) geregelt
Herkunft:
- Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Werklieferung und Vertrag sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Lieferungsvertrag, Vertrag
Beispiele:
- „Er glaubte mit dem Röntgen-Institut einen sogenannten Werklieferungsvertrag gemäß Paragraph 651 des Bürgerlichen Gesetzbuches geschlossen zu haben, nach dem ein Unternehmer verpflichtet ist, »dem Besteller die hergestellte Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen«.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- mit Verb: einen Werklieferungsvertrag abschließen, aufsetzen, kündigen, schließen
Übersetzungen
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Werklieferungsvertrag“
- Wikipedia-Artikel „Werklieferungsvertrag“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Werklieferungsvertrag“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Werklieferungsvertrag“
- Duden online „Werklieferungsvertrag“
- wissen.de – Lexikon „Werklieferungsvertrag“
Quellen:
- ↑ Röntgen-Aufnahmen – Das Recht am eigenen Bild. In: Spiegel Online. Nummer 37/1959, 9. September 1959, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 29. Januar 2019) .