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Worttrennung:
- Wi·der·kla·ge, Plural: Wi·der·kla·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Widerklage (Info)
Bedeutungen:
- Recht: Gegenklage des Beklagten im gleichen Rechtsstreit, als (taktische) Antwort auf eine zuvor vom Kläger eingereichte Klage
Herkunft:
- Ableitung vom Substantiv Klage mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) wider-
Sinnverwandte Wörter:
- Gegenklage
Unterbegriffe:
- Drittwiderklage
Beispiele:
- „Die Widerklage kann in der Form des §261 II erhoben werden, und zwar bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Widerklage erheben, der Widerklage stattgeben, die Widerklage abweisen
Wortbildungen:
- Widerbeklagter, Widerkläger
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Widerklage“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Widerklage“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Widerklage“
- Duden online „Widerklage“
Quellen: