Widerklage

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Widerklage (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Widerklage die Widerklagen
Genitiv der Widerklage der Widerklagen
Dativ der Widerklage den Widerklagen
Akkusativ die Widerklage die Widerklagen

Worttrennung:

Wi·der·kla·ge, Plural: Wi·der·kla·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Widerklage (Info)

Bedeutungen:

Recht: Gegenklage des Beklagten im gleichen Rechtsstreit, als (taktische) Antwort auf eine zuvor vom Kläger eingereichte Klage

Herkunft:

Ableitung vom Substantiv Klage mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) wider-

Sinnverwandte Wörter:

Gegenklage

Unterbegriffe:

Drittwiderklage

Beispiele:

„Die Widerklage kann in der Form des §261 II erhoben werden, und zwar bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

Widerklage erheben, der Widerklage stattgeben, die Widerklage abweisen

Wortbildungen:

Widerbeklagter, Widerkläger

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Widerklage
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Widerklage
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Widerklage
Duden online „Widerklage

Quellen: