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Worttrennung:
- ab·wei·sen, Präteritum: wies ab, Partizip II: ab·ge·wie·sen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: abweisen (Info)
Bedeutungen:
- eine Bitte, eine Anfrage ablehnen; einer Bitte oder Anfrage nicht nachkommen
- Recht: einer Klage, einem Antrag nicht stattgeben
- einen Besucher nicht empfangen; jemanden wieder fortschicken
Herkunft:
- Ableitung (Derivation) vom Verb weisen mit dem Präfix ab-
Synonyme:
- ablehnen
- zurückweisen
Beispiele:
- Sie wies seine Einladung ins Kino ab.
- Die Klage wurde vor Gericht abgewiesen.
- Ich wurde am Empfang abgewiesen.
Wortbildungen:
- Abweisung, abweisend
Übersetzungen
eine Bitte, eine Anfrage ablehnen; einer Bitte oder Anfrage nicht nachkommen
Recht: einer Klage, einem Antrag nicht stattgeben
einen Besucher nicht empfangen; jemanden wieder fortschicken
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „abweisen“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „abweisen“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „abweisen“
- Duden online „abweisen“