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Worttrennung:
- amts·han·deln, Präteritum: amts·han·del·te, Partizip II: amts·ge·han·delt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: amtshandeln (Info)
Bedeutungen:
- österreichisch, amtssprachlich: eine Amtshandlung durchführen
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) zum Substantiv Amtshandlung
Beispiele:
- „ Es ist wirklich nicht notwendig, daß hier Beamte an der Grenze nebeneinander stehen, von denen einer amtshandelt und die anderen mehr oder minder das Auto nur vorbeiwinken.“[1]
- „ Diese Polizisten in Wien-Alsergrund handelten jedoch anders, als die Mitglieder dieses privaten Wachdienstes angenommen hatten: Sie haben nämlich nicht gegen die Obdachlosen in ihrer mißlichen Lage amtsgehandelt, sondern sie haben eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen den privaten Wachdienst erstattet.“[2]
Wortbildungen:
- beamtshandeln
Übersetzungen
österreichisch, amtssprachlich: eine Amtshandlung durchführen
- Duden online „amtshandeln“
- ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Vollständige Ausgabe mit dem amtlichen Regelwerk. 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08514-6 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner) , Seite 44, Eintrag „amtshandeln“.
Quellen: