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Worttrennung:
- be·amts·han·deln, Präteritum: be·amts·han·del·te, Partizip II: be·amts·han·delt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: beamtshandeln (Info)
Bedeutungen:
- österreichisch, amtssprachlich, oft auch scherzhaft, transitiv: eine Amtshandlung an oder für jemanden durchführen
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) zum Verb amtshandeln mit dem Derivatem be-
Beispiele:
- „ Wenn wir jeden Einzelnen, der zu uns kommt, beamtshandeln wollen, dann muss uns auch klar sein, dass wir ganz einfach auch das Rüstzeug dazu brauchen, damit wir das umsetzen können.“[1]
- „ Mittels Lautsprecherdurchsagen wurde informiert, dass Gebrechliche, Frauen und Kinder nach vorne kommen sollen, damit sie zuerst beamtshandelt werden.“[2]
Redewendungen:
- jemanden spitalsreif beamtshandeln
Übersetzungen
- Duden online „beamtshandeln“
- ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Vollständige Ausgabe mit dem amtlichen Regelwerk. 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08514-6 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner) , Seite 95, Eintrag „beamtshandeln“.
Quellen: