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Worttrennung:
- aus·bor·gen, Präteritum: borg·te aus, Partizip II: aus·ge·borgt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: ausborgen (Info)
Bedeutungen:
- etwas freiwillig in den Besitz einer anderen Person geben, allerdings das Eigentum behalten
- etwas zeitweilig aus dem Besitz einer anderen Person bekommen, die das Eigentum behält
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel aus als Verbzusatz und dem Verb borgen
Beispiele:
- Kannst Du mir Dein Fahrrad ausborgen?
- „Es ging ohne nähere Begründung erkennbar von der irrigen Rechtsansicht aus, die durch das Täuschungsverhalten des Angeklagten (nämlich die Vorspiegelung, sich das Handy nur für ein Telefonat ausborgen zu wollen) bewirkte Übergabe des Mobiltelefons (zur Führung eines Telefongesprächs) sei als selbstschädigende Vermögensverfügung des Opfers zu beurteilen.“[1]
Übersetzungen
etwas freiwillig in den Besitz einer anderen Person geben
etwas zeitweilig aus dem Besitz einer anderen Person bekommen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „ausborgen“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „ausborgen“
- The Free Dictionary „ausborgen“
- Duden online „ausborgen“
Quellen: