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Worttrennung:
- mund·tot, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: mundtot (Info)
Bedeutungen:
- Rechtssprache veraltet: (wegen Verschwendungssucht) entmündigt, also nicht fähig, Rechtshandlungen vorzunehmen
Herkunft:
- Bei dem seit dem 17. Jahrhundert bezeugten Adjektiv handelt es sich um ein Determinativkompositum aus dem femininen Substantiv Mund (vergleiche »Vormund«) und dem Adjektiv tot, woraus sich die Ursprungsbedeutung ‚unfähig zur Vornahme von Rechtshandlungen‘ ergibt , in welcher das Wort in der Rechtssprache verwendet wurde.[1][2]
Beispiele:
- Der Verschwender wurde mundtot gesprochen.
- „Er befand ſich nun als Freier vor ſeinem eigentlichen Richter, aber alles dies nur ſcheinbar, denn der Angeklagte war mundtodt und ſein Urtheil wurde ihm nicht von dem Richter geſchöpft.“[3]
Redewendungen:
- jemanden mundtot machen
Übersetzungen
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „mundtodt“
- Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1905–1909 , Stichwort „Mundtot“ (Wörterbuchnetz), „Mundtot“ (Zeno.org)
- Deutsches Rechtswörterbuch „mundtot“
Quellen:
- ↑ Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 5., neu bearbeitete Auflage. Band 7, Dudenverlag, Berlin/Mannheim/Zürich 2013, ISBN 978-3-411-04075-9 , Stichwort »mundtot«, Seite 577.
- ↑ Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN 978-3-11-017473-1, DNB 965096742 , Stichwort »mundtot«, Seite 637.
- ↑ Hermann Kurz: Der „Sonnenwirth“. Schwäbiſche Volksgeſchichte aus dem vorigen Jahrhundert. 1. Auflage. Verlag von Meidinger Sohn & Cie., Frankfurt am Main 1855, Seite 490 (Zitiert nach Deutsches Textarchiv) .