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Worttrennung:
- nach·ver·steu·ern, Präteritum: ver·steu·er·te nach, Partizip II: nach·ver·steu·ert
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: nachversteuern (Info)
Bedeutungen:
- im Nachhinein für etwas die Steuern zahlen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel nach als Verbzusatz und dem Verb versteuern
Beispiele:
- „Das Abkommen sieht vor, dass deutsche Kapitalflüchtlinge ihr illegal in der Schweiz angehäuftes Schwarzgeld einmalig nachversteuern können - zu Steuersätzen zwischen 19 und 34 Prozent.“[1]
Wortbildungen:
- Nachversteuerung
Übersetzungen
im Nachhinein für etwas die Steuern zahlen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „nachversteuern“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „nachversteuern“
- Duden online „nachversteuern“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „nachversteuern“
Quellen:
- ↑ Barbara Schmid-Schalenbach: Fiskus-Flucht: Schweizer Bargeld-Blockade gegen deutsche Steuersünder. In: Spiegel Online. 18. September 2011, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 7. August 2016) .