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Worttrennung:
- pfän·den, Präteritum: pfän·de·te, Partizip II: ge·pfän·det
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: pfänden (Info)
- Reime: -ɛndn̩
Bedeutungen:
- transitiv: als Sicherheit für eine ausstehende Schuld in Gewahrsam nehmen
Herkunft:
- Ableitung vom Substantiv Pfand
Beispiele:
- „Allerdings erst, als ein Gerichtsvollzieher damit gedroht hatte, einen Jet zu pfänden.“[1]
- „Eine Forderung, für die auf einem Bauwerke ein vertragsmäßiges Pfandrecht durch Urkundenhinterlegung begründet wurde, ist nach § 294 EO zu pfänden; eine Urkundenhinterlegung zur Begründung des zwangsweisen Pfandrechtes an dieser Forderung findet nicht statt.“[2]
- „Weigert sich der Gerichtsvollzieher, eine bestimmte Sache beim Schuldner zu pfänden, so kann der Gläubiger Erinnerung bei Gericht einlegen.“[3]
Wortbildungen:
- pfändbar, Pfänder, Pfändung, verpfänden
Übersetzungen
transitiv: als Sicherheit für eine ausstehende Schuld in Gewahrsam nehmen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „pfänden“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „pfänden“
- The Free Dictionary „pfänden“
- Duden online „pfänden“
Quellen: