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Worttrennung:
- pub·li·ca·re, pub·li·co, pub·li·ca·vi, pub·li·ca·tus
Bedeutungen:
- klassischlateinisch: etwas zum Staatseigentum machen, einziehen, konfiszieren, beschlagnahmen
- klassischlateinisch: etwas als öffentliches Gut freigeben
- klassischlateinisch: öffentlich zeigen, ausstellen
- klassischlateinisch: öffentlich bekanntgeben, veröffentlichen
Beispiele:
Übersetzungen
etwas zum Staatseigentum machen, einziehen, konfiszieren, beschlagnahmen
etwas als öffentliches Gut freigeben
öffentlich zeigen, ausstellen
öffentlich bekanntgeben, veröffentlichen
- Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8. Auflage. Hannover 1913 (Nachdruck Darmstadt 1998) : „publicare“ (Zeno.org)
- PONS Latein-Deutsch, Stichwort: „publicare“