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Worttrennung:
- un·ter·mie·ten, Präteritum: mie·te·te un·ter, Partizip II: un·ter·ge·mie·tet
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: untermieten (Info)
Bedeutungen:
- in regelmäßigen Abständen Geld für ein Objekt (oftmals eine Wohnung, ein Zimmer) an eine Person zahlen, welche bereits selber Geld dafür in regelmäßigen Abständen zahlt (und der Vertragspartner des Vermieters/Eigentümers ist)
Herkunft:
- Determinativkompositum aus der Präposition unter und dem Verb mieten
Gegenwörter:
- untervermieten, weitervermieten
Beispiele:
- „Sie kann sogar im Eigentum des Mieters stehen, so etwa, wenn der Eigentümer die Sache zunächst vermietet hat und dann von seinem Mieter untermietet.“[1]
- „Wir unterhielten uns in einem winzigen Zimmer, das er bei seinen »Brüdern«, wie er die anderen Personen afrikanischer Herkunft nannte, inoffiziell untermietete.“[2]
- „Als wir endlich eine Wohnung in Aussicht hatten, die in einem uns ungewohnten, altmodischen Stadtteil lag und die nur unterzumieten war, begannen meine Kämpfe, aus der Front der Arbeitenden auszubrechen.“[3]
Wortbildungen:
- Untermieten, untermietend
Übersetzungen
Quellen: