verallgemeinern

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verallgemeinern (Deutsch)

Person Wortform
Präsens ich verallgemeinere
du verallgemeinerst
er, sie, es verallgemeinert
Präteritum ich verallgemeinerte
Konjunktiv II ich verallgemeinerte
Imperativ Singular verallgemeinere!
Plural verallgemeinert!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
verallgemeinert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:verallgemeinern

Worttrennung:

ver·all·ge·mei·nern, Präteritum: ver·all·ge·mei·ner·te, Partizip II: ver·all·ge·mei·nert

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild verallgemeinern (Info), Lautsprecherbild verallgemeinern (Info)
Reime: -aɪ̯nɐn

Bedeutungen:

aus vielen einzelnen Fällen oder Erfahrungen ein allgemeines Modell erzeugen, das allgemein gültig ist

Herkunft:

Zusammensetzung aus ver- und allgemein (ebenfalls aus all und gemein).
Laut dem Wörterbuch der Gebrüder Grimm sei dies eine neue Bildung, die in früheren Wörterbüchern des vorherigen Jahrhunderts nicht vorkommt.[1]

Synonyme:

generalisieren, pauschalisieren, abstrahieren

Oberbegriffe:

vereinfachen

Unterbegriffe:

objektivieren

Beispiele:

Oft darf man nicht verallgemeinern, denn was eine Person betrifft, muss für andere nicht zutreffend sein.
„Zugleich fanden wir einige Formeln, die Konzepte von Euler und Kuratowski verallgemeinern.[2]
„Positiv gesehen: Sie verallgemeinern das bisher Spezielle, machen aus dem lokalen ein universales Ereignis.“[3]
„Es ist das Wesen einer Pauschale, dass sie verallgemeinert und somit einzelne Betreuungen nicht mehr kostendeckend geführt werden können.“[4]

Charakteristische Wortkombinationen:

ein Prinzip verallgemeinern, etwas zu einem Gesetz verallgemeinern

Wortbildungen:

Adjektive: verallgemeinerbar, verallgemeinernd, verallgemeinert
Substantive: Verallgemeinern, Verallgemeinerung

Übersetzungen

Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „verallgemeinern
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „verallgemeinern
Uni Leipzig: Wortschatz-Portalverallgemeinern

Quellen:

  1. Grimm-Wörterbuch:
  2. (Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
  3. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)
  4. Jürgen Seichter: Einführung in das Betreuungsrecht. 3. Auflage. Springer, 2006, Seite 270 (Zitiert nach Google Books).