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Worttrennung:
- ver·all·ge·mei·nern, Präteritum: ver·all·ge·mei·ner·te, Partizip II: ver·all·ge·mei·nert
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: verallgemeinern (Info), verallgemeinern (Info)
- Reime: -aɪ̯nɐn
Bedeutungen:
- aus vielen einzelnen Fällen oder Erfahrungen ein allgemeines Modell erzeugen, das allgemein gültig ist
Herkunft:
- Zusammensetzung aus ver- und allgemein (ebenfalls aus all und gemein).
- Laut dem Wörterbuch der Gebrüder Grimm sei dies eine neue Bildung, die in früheren Wörterbüchern des vorherigen Jahrhunderts nicht vorkommt.[1]
Synonyme:
- generalisieren, pauschalisieren, abstrahieren
Oberbegriffe:
- vereinfachen
Unterbegriffe:
- objektivieren
Beispiele:
- Oft darf man nicht verallgemeinern, denn was eine Person betrifft, muss für andere nicht zutreffend sein.
- „Zugleich fanden wir einige Formeln, die Konzepte von Euler und Kuratowski verallgemeinern.“[2]
- „Positiv gesehen: Sie verallgemeinern das bisher Spezielle, machen aus dem lokalen ein universales Ereignis.“[3]
- „Es ist das Wesen einer Pauschale, dass sie verallgemeinert und somit einzelne Betreuungen nicht mehr kostendeckend geführt werden können.“[4]
Charakteristische Wortkombinationen:
- ein Prinzip verallgemeinern, etwas zu einem Gesetz verallgemeinern
Wortbildungen:
- Adjektive: verallgemeinerbar, verallgemeinernd, verallgemeinert
- Substantive: Verallgemeinern, Verallgemeinerung
Übersetzungen
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „verallgemeinern“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „verallgemeinern“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „verallgemeinern“
Quellen:
- ↑ Grimm-Wörterbuch:
- ↑ (Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
- ↑ (Quelle: Berliner Zeitung 2001)
- ↑ Jürgen Seichter: Einführung in das Betreuungsrecht. 3. Auflage. Springer, 2006, Seite 270 (Zitiert nach Google Books) .