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Worttrennung:
- wei·ter·ver·han·deln, Präteritum: ver·han·del·te wei·ter, Partizip II: wei·ter·ver·han·delt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: weiterverhandeln (Info)
Bedeutungen:
- intransitiv: (nach einer Unterbrechung) fortfahren, (mit jemandem) Verhandlungen über etwas zu führen
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) des Verbs verhandeln mit dem Präfix weiter- als Derivatem (Ableitungsmorphem)[1]
Beispiele:
- „Nach Befangenheitsanträgen soll ‚mindestens zwei Wochen‘ weiterverhandelt werden dürfen, bevor entschieden wird, ob der Antrag begründet ist.“[2]
Wortbildungen:
- Weiterverhandlung
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „weiterverhandeln“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „weiterverhandeln“
- Duden online „weiterverhandeln“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „weiterverhandeln“
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. Das umfassende Bedeutungswörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. 8., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-411-05508-1 , Seite 2004, Stichwort „weiterverhandeln“
Quellen:
- ↑ Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „weiterverhandeln“.
- ↑ Thomas Fischer: Die Suche nach dem guten Gesetz. In: Zeit Online. Nummer 46/2017, 8. November 2017, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 3. Mai 2018) .