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Worttrennung:
- zu·er·wer·ben, Präteritum: er·warb zu, Partizip II: zu·er·wor·ben
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: zuerwerben (Info), zuerwerben (Info)
Bedeutungen:
- (zusätzlich) zu seinem Eigentum machen
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) zum Verb erwerben mit dem Derivatem zu-
Sinnverwandte Wörter:
- hinzukaufen, zukaufen
Gegenwörter:
- abstoßen, veräußern, verkaufen
Beispiele:
- „ nochmalige Vergrößerung erfuhr das Anwesen 1668, wo Junker Christoph Wilhelm von Schwarzach, der inzwischen durch Erbgang Eigentümer geworden, das an der heutigen Untern Laube nächst angrenzende Haus für 164 fl. zuerwarb.“[1]
Wortbildungen:
- Zuerwerb
Übersetzungen
(zusätzlich) zu seinem Eigentum machen
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „zuerwerben“
Quellen: