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Worttrennung:
- zu·wi·der·han·deln, Präteritum: han·del·te zu·wi·der, Partizip II: zu·wi·der·ge·han·delt
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: zuwiderhandeln (Info)
Bedeutungen:
- etwas tun, womit eine Vorschrift, eine Anordnung oder dergleichen gebrochen wird
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel zuwider als Verbzusatz und dem Verb handeln
Oberbegriffe:
- handeln
Beispiele:
- „Es kostete ihn viel Überwindung, nicht das Unkraut zu jäten, das hier und da seinen schönen Kornteppich verunzierte, aber er konnte nicht dem Evangelium zuwiderhandeln, in dem befohlen wird, das gute Korn vom Unkraut nicht vor der Ernte zu scheiden.“[1]
Wortbildungen:
- Zuwiderhandlung
Übersetzungen
etwas tun, womit eine Vorschrift, eine Anordnung oder dergleichen gebrochen wird
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zuwiderhandeln“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „zuwiderhandeln“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „zuwiderhandeln“
- The Free Dictionary „zuwiderhandeln“
- Duden online „zuwiderhandeln“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „zuwiderhandeln“ auf wissen.de
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „zuwiderhandeln“
Quellen:
- ↑ Michel Tournier: Freitag oder Im Schoß des Pazifik. Roman. 1. Auflage. Aufbau-Verlag, Berlin/Weimar 1984 (Originaltitel: Vendredi ou les limbes du Pacifique, übersetzt von Herta Osten aus dem Französischen), DNB 850046661 (Erstausgabe bei Hoffmann und Campe, Hamburg 1968; Lizenz von ebendem; Ausgabe für die sozialistischen Länder) , Seite 51.