Anlageberaterin

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Anlageberaterin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Anlageberaterin die Anlageberaterinnen
Genitiv der Anlageberaterin der Anlageberaterinnen
Dativ der Anlageberaterin den Anlageberaterinnen
Akkusativ die Anlageberaterin die Anlageberaterinnen

Worttrennung:

An·la·ge·be·ra·te·rin, Plural: An·la·ge·be·ra·te·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Anlageberaterin (Info)

Bedeutungen:

Wirtschaft: weibliche Person, die andere bei der Geldanlage beraten kann

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Anlageberater mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Sinnverwandte Wörter:

Vermögensberaterin

Männliche Wortformen:

Anlageberater

Oberbegriffe:

Beraterin

Beispiele:

„Durch eine Freundin, die als Anlageberaterin tätig ist, hat Brunner Jahre später begonnen, ihre Finanzen zu überprüfen und neue Wege in der Veranlagung zu gehen:“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Anlageberaterin
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Anlageberaterin
Duden online „Anlageberaterin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnlageberaterin

Quellen:

  1. "Ich will ein Haus zum Renovieren". In: Der Standard digital. 25. Juni 2007 (URL, abgerufen am 9. November 2021).