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Beifügung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Bei·fü·gung, Plural: Bei·fü·gun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Beifügung (Info)
Bedeutungen:
- Linguistik, deutscher Ausdruck für: Attribut
- allgemein: Ergebnis/Vorgang einer Handlung, die darin besteht, dass etwas einem anderen hinzugegeben wird
Herkunft:
- Ableitung zum Stamm des Verbs beifügen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
- Attribut
Gegenwörter:
- Apposition
Oberbegriffe:
- Syntagma, Syntax, Grammatik, Linguistik
Beispiele:
- In „der kleine Junge“ ist „kleine“ eine Beifügung.
- „Punkt 3 gilt auch, wenn die einem Namen vorangestellte Bezeichnung durch Beifügungen umfänglicher ist.“[1]
- „Kommen nur einzelne Teile einer Urkunde in Betracht, so genügt die Beifügung eines Auszugs…“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- adjektivische, nominale Beifügung
Übersetzungen
Linguistik, deutscher Ausdruck für: Attribut
- Wikipedia-Artikel „Beifügung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beifügung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Beifügung“
- Hadumod Bußmann: Lexikon der Sprachwissenschaft. 3., aktualisierte und erweiterte Auflage. Kröner, Stuttgart 2002. Stichwort: „Beifügung“. ISBN 3-520-45203-0.
- Helmut Glück (Hrsg.), unter Mitarbeit von Friederike Schmöe: Metzler Lexikon Sprache. Dritte, neubearbeitete Auflage, Stichwort: „Beifügung“. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2005. ISBN 978-3-476-02056-7.
Quellen:
- ↑ Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. Das umfassende Standardwerk auf der Grundlage der amtlichen Regeln. In: Der Duden in zwölf Bänden. 27. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Berlin 2017, ISBN 978-3-411-04017-9 , Seite 79.
- ↑ § 131 ZPO (Beifügung von Urkunden)