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Worttrennung:
- Be·las·tungs·zeu·gin, Plural: Be·las·tungs·zeu·gin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Belastungszeugin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die einen Tatverdächtigen/Angeklagten durch seine Aussage belasten kann
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Belastungszeuge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
- Entlastungszeugin
Männliche Wortformen:
- Belastungszeuge
Oberbegriffe:
- Zeugin
Unterbegriffe:
- Hauptbelastungszeugin
Beispiele:
- „Nach der Vernehmung der Belastungszeuginnen, fand die Befragung der Entlastungszeuginnen und der Angeklagten statt. “[1]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Belastungszeugin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Belastungszeugin“
- The Free Dictionary „Belastungszeugin“
- Duden online „Belastungszeugin“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Belastungszeugin“
Quellen:
- ↑ Maja Figge, Konstanze Hanitzsch, Nadine Teuber (Hrsg.): Scham und Schuld. Geschlechter(sub)texte der Shoah. transcript Verlag, Bielefeld 2015. ISBN 978-3837612455. Seite 153