Bundespersonalausweis

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Bundespersonalausweis (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Bundespersonalausweis die Bundespersonalausweise
Genitiv des Bundespersonalausweises der Bundespersonalausweise
Dativ dem Bundespersonalausweis den Bundespersonalausweisen
Akkusativ den Bundespersonalausweis die Bundespersonalausweise

Worttrennung:

Bun·des·per·so·nal·aus·weis, Plural: Bun·des·per·so·nal·aus·wei·se

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bundespersonalausweis (Info)

Bedeutungen:

amtlicher Ausweis mit Lichtbild, Unterschrift und Personalien des Inhabers für einen Bundesstaat

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Bund und Personalausweis mit dem Fugenelement -es

Oberbegriffe:

Personalausweis

Beispiele:

„Pässe und Bundespersonalausweise müssen mit Vollendung des 23. Lebensjahrs verfallen. Etwas anderes gilt nur, wenn die zuständige Behörde den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit zuvor feststellte.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

Bundespersonalausweis beantragen

Übersetzungen

Es gibt (noch) keinen Wikipedia-Artikel „Bundespersonalausweis“, das gleichnamige Lemma im Schwesterprojekt leitet auf Personalausweis (Deutschland) weiter. In diesem Artikel kommt das hier vorliegende Lemma derzeit nicht vor.
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bundespersonalausweis
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBundespersonalausweis
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Bundespersonalausweis

Quellen:

  1. Fritz Sturm, Gudrun Sturm: Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Grundriss und Quellen. Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main 2001. ISBN 978-3801956820. Seite 113