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Bundespersonalausweis wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Bun·des·per·so·nal·aus·weis, Plural: Bun·des·per·so·nal·aus·wei·se
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Bundespersonalausweis (Info)
Bedeutungen:
- amtlicher Ausweis mit Lichtbild, Unterschrift und Personalien des Inhabers für einen Bundesstaat
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Bund und Personalausweis mit dem Fugenelement -es
Oberbegriffe:
- Personalausweis
Beispiele:
- „Pässe und Bundespersonalausweise müssen mit Vollendung des 23. Lebensjahrs verfallen. Etwas anderes gilt nur, wenn die zuständige Behörde den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit zuvor feststellte.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Bundespersonalausweis beantragen
Übersetzungen
- Es gibt (noch) keinen Wikipedia-Artikel „Bundespersonalausweis“, das gleichnamige Lemma im Schwesterprojekt leitet auf Personalausweis (Deutschland) weiter. In diesem Artikel kommt das hier vorliegende Lemma derzeit nicht vor.
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bundespersonalausweis“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Bundespersonalausweis“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Bundespersonalausweis“
Quellen:
- ↑ Fritz Sturm, Gudrun Sturm: Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Grundriss und Quellen. Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main 2001. ISBN 978-3801956820. Seite 113