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Bürgin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Bür·gin, Plural: Bür·gin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Bürgin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die sich bereiterklärt, zusammen mit dem Hauptschuldner für die Rückzahlung einer Schuld zu haften
- weibliche Person, die für die Glaubwürdigkeit einer Person oder Sache einsteht
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Bürge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Sicherheitsgeberin
- Garantin
Männliche Wortformen:
- Bürge
Unterbegriffe:
- Afterbürgin, Ausfallsbürgin, Konkursbürgin, Mitbürgin, Rückbürgin
Beispiele:
- Für den Kredit des Ehemannes, verlangte die Bank seine Frau als Bürgin.
- Frau Hausmann ist uns Bürgin, dass der Kaffeeklatsch ein voller Erfolg wird!
Übersetzungen
weibliche Person, die für die Glaubwürdigkeit einer Person oder Sache einsteht
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bürgin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Bürgin“
- Duden online „Bürgin“