Bürgin

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Bürgin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Bürgin die Bürginnen
Genitiv der Bürgin der Bürginnen
Dativ der Bürgin den Bürginnen
Akkusativ die Bürgin die Bürginnen

Worttrennung:

Bür·gin, Plural: Bür·gin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bürgin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person, die sich bereiterklärt, zusammen mit dem Hauptschuldner für die Rückzahlung einer Schuld zu haften
weibliche Person, die für die Glaubwürdigkeit einer Person oder Sache einsteht

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Bürge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

Sicherheitsgeberin
Garantin

Männliche Wortformen:

Bürge

Unterbegriffe:

Afterbürgin, Ausfallsbürgin, Konkursbürgin, Mitbürgin, Rückbürgin

Beispiele:

Für den Kredit des Ehemannes, verlangte die Bank seine Frau als Bürgin.
Frau Hausmann ist uns Bürgin, dass der Kaffeeklatsch ein voller Erfolg wird!

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bürgin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBürgin
Duden online „Bürgin