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Einbrecherin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ein·bre·che·rin, Plural: Ein·bre·che·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Einbrecherin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die einen Einbruch begeht
Herkunft:
- Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Einbrecher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Einbrecher
Oberbegriffe:
- Kriminelle
Beispiele:
- Die Einbrecherin ist von der Polizei erwischt worden.
- „Eine Einbrecherin aus New Sarum war zum Tode verurteilt und begnadigt worden.“[1]
- „Nun war es offenbar gerade dieses Zimmer, das die Einbrecherin sich ausgesucht hatte.“[2]
Übersetzungen
weibliche Person, die einen Einbruch begeht
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Einbrecherin“, Seite 380.
- Duden online „Einbrecherin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Einbrecherin“
Quellen:
- ↑ Siân Rees: Das Freudenschiff. Die wahre Geschichte von einem Schiff und seiner weiblichen Fracht im 18. Jahrhundert. Piper, München/Zürich 2003, ISBN 3-492-23999-4 , Seite 90.
- ↑ Robert Neumann: Oktoberreise mit einer Geliebten. Ein altmodischer Roman. Desch, München/Wien/Basel 1970, ISBN 3-420-04599-9, Seite 72.