Gutachterin

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Gutachterin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Gutachterin die Gutachterinnen
Genitiv der Gutachterin der Gutachterinnen
Dativ der Gutachterin den Gutachterinnen
Akkusativ die Gutachterin die Gutachterinnen

Worttrennung:

Gut·ach·te·rin, Plural: Gut·ach·te·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gutachterin (Info)

Bedeutungen:

Sachverständige, Fachfrau, die für ein Amt schriftlich oder mündlich eine Situation beurteilt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gutachter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

Sachverständige, Expertin

Männliche Wortformen:

Gutachter

Oberbegriffe:

Frau

Unterbegriffe:

Obergutachterin

Beispiele:

Die Gutachterin beurteilte die Gefahr nicht ausreichend ernst.
„Die Gutachterin hält die Einsichtsfähigkeit der Patientin G. für erheblich vermindert.“[1]

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Gutachterin“, Seite 510.
Duden online „Gutachterin
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gutachterin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGutachterin
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gutachterin

Quellen:

  1. Alexander Rupflin: Böse Liebe. In: Zeit Verbrechen. Nummer 10, Sommer 2021, Seite 36.