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Gutachterin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Gut·ach·te·rin, Plural: Gut·ach·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gutachterin (Info)
Bedeutungen:
- Sachverständige, Fachfrau, die für ein Amt schriftlich oder mündlich eine Situation beurteilt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gutachter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Sachverständige, Expertin
Männliche Wortformen:
- Gutachter
Oberbegriffe:
- Frau
Unterbegriffe:
- Obergutachterin
Beispiele:
- Die Gutachterin beurteilte die Gefahr nicht ausreichend ernst.
- „Die Gutachterin hält die Einsichtsfähigkeit der Patientin G. für erheblich vermindert.“[1]
Übersetzungen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Gutachterin“, Seite 510.
- Duden online „Gutachterin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gutachterin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gutachterin“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gutachterin“
Quellen:
- ↑ Alexander Rupflin: Böse Liebe. In: Zeit Verbrechen. Nummer 10, Sommer 2021, Seite 36.