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Nießbraucherin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: Niessbraucherin
Worttrennung:
- Nieß·brau·che·rin, Plural: Nieß·brau·che·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Nießbraucherin (Info)
Bedeutungen:
- Rechtssprache: weibliche Person, die ein dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Nießbraucher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Nießnutzerin
Männliche Wortformen:
- Nießbraucher
Beispiele:
Übersetzungen
weibliche Person, die ein dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen hat
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Nießbraucherin“
- Duden online „Nießbraucherin“