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ursprünglich im mittelalterlichen Recht: Holzwand mit Aussparungen für Kopf und Hände oder eine ähnlich geartete, oft nur pfahlartig als Schandsäule mit Halseisen ausgeführte Bestrafungsvorrichtung, an die eine wegen kleinerer Vergehen bestrafte Person gebunden und damit öffentlich zur Schau gestellt wurde
Herkunft:
mittelhochdeutsch pranger, im 14. Jahrhundert aus dem Mittelniederdeutschen entlehnt[1]
In Deutschland ist der Pranger als Strafinstrument für kleinere Vergehen seit dem 12. Jahrhundert nachweisbar. In den Jahren 1848/49 wurde die Prangerstrafe hier weitgehend abgeschafft.[2]
Eine mit dem Pranger bestrafte Person galt als ehrlos.
„Am 24. Februar 1803 wurden die Häftlinge in Bautzen tagelang an den Pranger gestellt, im kalten Winter bestimmt kein Vergnügen, da das Prangerstehen von 8 bis 16 Uhr dauerte.“[3]
„Ebba führte den Urgroßvater gewöhnlich zum alten Pranger von Kák, dort stand er gern.“[4]
„Es ist eine Ehrenliste deutschen Geistes, deren Repräsentanten hier an den Pranger gestellt werden.“[5]
↑Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 5., neu bearbeitete Auflage. Band 7, Dudenverlag, Berlin/Mannheim/Zürich 2013, ISBN 978-3-411-04075-9, Stichwort Pranger.
↑nach: Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Siebzehnter Band: Pes–Rac, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1992, ISBN 3-7653-1117-0, DNB 911478973, Artikel „Pranger“, Seite 450
↑Hellmuth Karasek: Auf Reisen. Wie ich mir Deutschland erlesen habe. Heyne, München 2014, ISBN 978-3-453-41768-7, Seite 101.
↑Jóanes Nielsen: Die Erinnerungen. Roman. btb Verlag, München 2016, ISBN 978-3-442-75433-5, Seite 242. Original in Färöisch 2011, Übersetzung der dänischen Ausgabe von 2012.
↑Wilhelm von Sternburg: „Als wäre alles das letzte Mal“: Erich Maria Remarque. Eine Biographie. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2000, ISBN 3-462-02917-7, Seite 239. Eine Wortform korrigiert.