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Ratgeberin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Rat·ge·be·rin, Plural: Rat·ge·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Ratgeberin (Info) Ratgeberin (Österreich) (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die eine beratende Funktion ausübt; die Ratschläge geben kann
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Ratgeber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Beraterin
Sinnverwandte Wörter:
- Mentorin, Tutorin
Männliche Wortformen:
- Ratgeber
Oberbegriffe:
- Frau
Beispiele:
- Die Ratgeberin des Präsidenten schlug verschiedene Optionen vor.
Übersetzungen
weibliche Person, die eine beratende Funktion ausübt; die Ratschläge geben kann
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Ratgeberin“, Seite 881.
- Duden online „Ratgeberin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ratgeberin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Ratgeberin“