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Rechthaberin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Rechthaberin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Recht·ha·be·rin, Plural: Recht·ha·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rechthaberin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die - oft fälschlicherweise - glaubt, im Recht zu sein und versucht, sich durchzusetzen
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechthaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Rechthaber
Oberbegriffe:
- Frau
Beispiele:
- Ich rede nicht gern mit Luisa – sie ist eine nervige Rechthaberin, die immerzu alles besser weiß.
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaberin“
- Duden online „Rechthaberin“