Rechthaberin

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Rechthaberin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Rechthaberin die Rechthaberinnen
Genitiv der Rechthaberin der Rechthaberinnen
Dativ der Rechthaberin den Rechthaberinnen
Akkusativ die Rechthaberin die Rechthaberinnen

Worttrennung:

Recht·ha·be·rin, Plural: Recht·ha·be·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechthaberin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person, die - oft fälschlicherweise - glaubt, im Recht zu sein und versucht, sich durchzusetzen

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechthaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

Rechthaber

Oberbegriffe:

Frau

Beispiele:

Ich rede nicht gern mit Luisa – sie ist eine nervige Rechthaberin, die immerzu alles besser weiß.

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaberin
Duden online „Rechthaberin

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: hereinbracht