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Sachwalterin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Sach·wal·te·rin, Plural: Sach·wal·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Sachwalterin (Info)
Bedeutungen:
- Österreich, amtssspr.: gesetzliche Vertreterin einer erwachsenen Person in klar definierten Bereichen
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Sachwalter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Sachwalter
Beispiele:
- „Das Gute ist: Heute bin ich selbstständig. Ich brauche auch keine Sachwalterin mehr.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Sachwalter“
- ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Vollständige Ausgabe mit dem amtlichen Regelwerk. 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08514-6 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner) , Seite 593, Eintrag „Sachwalterin“.
Quellen:
- ↑ Wojciech Czaja: Selbstständig wohnen: "Die Wohnung ist so groß, dass man Fangen spielen kann". In: Der Standard digital. 17. Juni 2019 (URL, abgerufen am 27. Februar 2021) .