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Souveränin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Sou·ve·rä·nin, Plural: Sou·ve·rä·nin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Souveränin (Info)
- Reime: -ɛːnɪn
Bedeutungen:
- veraltend: Herrscherin, die uneingeschränkte Macht über ein Land hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Souverän mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Alleinherrscherin
Männliche Wortformen:
- Souverän
Beispiele:
- „Es wurde ferner verordnet, daß keine mit einem Papisten, beziehungsweise mit einer Papistin vermählte Person fähig sein solle, in England zu regieren und daß die Unterthanen, wenn der Souverän eine Papistin oder die Souveränin einen Papisten heirate, von ihrem Gehorsam losgesprochen werden sollten.“[1]
- „Bald nachdem die Souveränin ihren Platz im Thronsaale eingenommen hatte, begann die Ceremonie der Einkleidung.“[2]
Übersetzungen
Herrscherin, die uneingeschränkte Macht über ein Land hat
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Souveränin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Souveränin“
- Duden online „Souveränin“
Quellen:
- ↑ Thomas Babington Macaulay Baron Macaulay: Die geschichte Englands seit der thronbesteigung Jacob des Zweiten. W. Einhorn, 1856, Seite 106 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ H. Schulze: Chronik sämmtlicher bekannten Ritter-Orden und Ehrenzeichen, welche von Souverainen und Regierungen verliehen werden, nebst Abbildungen der Decorationen. Moeser, 1870, Seite 111 (Zitiert nach Google Books)