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Taschendiebin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Taschendiebin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Ta·schen·die·bin, Plural: Ta·schen·die·bin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Taschendiebin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die fremde bewegliche Sachen, die sich im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befinden, entwendet
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Taschendieb mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Taschendieb
Oberbegriffe:
- Diebin, Straftäterin
Beispiele:
- Im Vorbeigehen stieß die Taschendiebin gegen den Passanten und entwendete ihm dabei seine Brieftasche.
- „Dann waren die Magistrate an der Reihe, sich mit den Taschendiebinnen, Ladendiebinnen, Prostituierten und Handtaschenräuberinnen zu befassen, von denen jede eine tragische Geschichte von erlittener Not und dem Kampf ums nackte Überleben zu erzählen hatte.“[1]
Übersetzungen
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Taschendiebin“
Quellen:
- ↑ Siân Rees: Das Freudenschiff. Die wahre Geschichte von einem Schiff und seiner weiblichen Fracht im 18. Jahrhundert. Piper, München/Zürich 2003, ISBN 3-492-23999-4 , Seite 19.