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Unschuldsvermutung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Un·schulds·ver·mu·tung, Plural: Un·schulds·ver·mu·tun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Unschuldsvermutung (Info)
Bedeutungen:
- Strafrecht: beispielsweise in Art. 6 II MRK verankertes und auch aus nationalen Normen ableitbares Prinzip, wonach eine einer Straftat verdächtigte oder beschuldigte Person bis zum Beweis ihrer Schuld als unschuldig zu gelten hat
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Unschuld und Vermutung sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
- „Zu berücksichtigen sind Deutungen, daß es verschiedene Unschuldsvermutungen gebe, deren Inhalt sich je nach den Traditionen einer nationalen Rechtsordnung unterscheide, oder daß drei nach Entstehung und Inhalt klar geschiedene Normen koexistierten, welche nur die sprachliche Fassung und den Bezug auf den Strafprozeß gemein hätten.“[1]
- „Zudem beantragt die OeNB die Unterbrechung des Verfahrens, bis zur Erledigung des Strafverfahrens, in dem für Duchatczek die Unschuldsvermutung gilt.“[2]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Unschuldsvermutung“
- Duden online „Unschuldsvermutung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Unschuldsvermutung“
Quellen:
- ↑ Carl-Friedrich Stuckenberg: Untersuchungen zur Unschuldsvermutung. Walter de Gruyter & Co., Berlin/New York 1997, ISBN 3-11-015724-1, Seite 7 (Google Books) .
- ↑ Renate Graber: OeNB munitioniert sich gegen Exvizechef auf. In: Der Standard digital. 21. Oktober 2013 (URL, abgerufen am 27. Oktober 2013) .