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Worttrennung:
- Un·ter·händ·le·rin, Plural: Un·ter·händ·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Unterhändlerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die für eine Institution (Staat, Partei) Verhandlungen führt, um anderen möglichst viel für die eigenen Ziele abzuringen
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Unterhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Unterhändler
Oberbegriffe:
- Händlerin
Unterbegriffe:
- Chefunterhändlerin
Beispiele:
- Die Unterhändlerin saß bereits im Hinterzimmer.
Übersetzungen
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Unterhändlerin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Unterhändlerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Unterhändlerin“
- Duden online „Unterhändlerin“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Unterhändlerin“