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Worttrennung:
- Un·ter·zeich·ne·rin, Plural: Un·ter·zeich·ne·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Unterzeichnerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die ein Dokument mit ihrer Unterschrift bestätigt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Unterzeichner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Unterzeichner
Oberbegriffe:
- Frau
Beispiele:
- „Allgemeinmedizinerin Ursula Hammel, ebenfalls Unterzeichnerin, sagt, die Überlegung sei zwar aus epidemiologischer Sicht nachvollziehbar. Die Gefahr liege aber darin, dass unehrliche Angaben gemacht werden, wenn Polizeibeamte im Spiel sind.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die ein Dokument mit ihrer Unterschrift bestätigt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Unterzeichnerin“
- Duden online „Unterzeichnerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Unterzeichnerin“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Unterzeichnerin“
Quellen:
- ↑ Kritik aus Politik und Medizin an Nehammers Flex-Strategie. In: Der Standard digital. 17. April 2020 (URL, abgerufen am 9. März 2021) .