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Wärterin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Wärterin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Wär·te·rin, Plural: Wär·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Wärterin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die etwas beaufsichtigt oder bewacht
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Wärter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Aufpasserin, Aufseherin
Männliche Wortformen:
- Wärter
Oberbegriffe:
- Frau
Unterbegriffe:
- Gefängniswärterin, Kinderwärterin
Beispiele:
- Die Wärterinnen waren alle eingeschlafen.
- „Einmal will die Wärterin für ihre illegalen Kurierdienste 800, mal 600 Euro g ihres Geliebten Informationen aus dem justizinternen EDV-System gezogen haben.“[1]
- „Die Affäre flog auf, weil andere Insassen die Wärterin anzeigten.“[2]
- „Die Wärterin hat den Hut gerettet und marschiert nun auf ihren breiten Sohlen heran wie das Schicksal.“[3]
Übersetzungen
weibliche Person, die etwas beaufsichtigt oder bewacht
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Wärterin“, Seite 1160.
- Duden online „Wärterin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wärterin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Wärterin“
Quellen: