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Worttrennung:
- ab·mei·ern, Präteritum: mei·er·te ab, Partizip II: ab·ge·mei·ert
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: abmeiern (Info)
Bedeutungen:
- historisch: jemandem (einem Bauern, Pächter, Gutsverwalter, Meier) den Hof wegnehmen/entziehen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel ab als Verbzusatz und der Ableitung zum Substantiv Meier durch Konversion
Sinnverwandte Wörter:
- entmachten, entziehen, verweisen
Gegenwörter:
- einsetzen
Beispiele:
- „So soll in allen solchen obgesetztermaßen befundenen Fällen der Gutsherr in alle Wege freie Macht haben, den Colonum abzumeiern und den Hof anderwärts auszuthun.“ (1865)[1]
- „Bei bösem liederlichen Lebenswandel, Mißwirtschaft oder 2 — 3 jährigem Zinsrückstand ohne besonderen Grund, aber nur dann, kann er abgemeiert werden.“[2]
Wortbildungen:
- Abmeierung
Übersetzungen
jemandem den Hof wegnehmen/entziehen
- Wikipedia-Artikel „Abmeierung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „abmeiern“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „abmeiern“
- Duden online „abmeiern“
Quellen: