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Worttrennung:
- aus·ur·tei·len, Präteritum: ur·teil·te aus, Partizip II: aus·ge·ur·teilt
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: ausurteilen (Info)
Bedeutungen:
- Rechtssprache: etwas als (positive) Rechtsfolge in einem Gerichtsurteil festlegen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel aus als Verbzusatz und dem Verb urteilen
Beispiele:
- „Es ist nicht deshalb eine höhere Strafe zu beantragen, damit das Gericht die vom Sitzungsvertreter eigentlich für richtig gehaltene geringere Strafe auch tatsächlich ausurteilt.“[1]
- „Es werden nicht Entschuldigungsformeln, Demutsrituale oder Körperstrafen ausgeurteilt, sondern Geldbeträge.“[2]
Übersetzungen
Rechtssprache: etwas als (positive) Rechtsfolge in einem Gerichtsurteil festlegen
- Deutsches Rechtswörterbuch „ausurteilen“
Quellen:
- ↑ Tim Charchulla, Marel Ernst: Referendarausbildung in Strafsachen. 2. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8114-7053-8, Seite 101 (Google Books) .
- ↑ Oliver Tolmein: Warum bekommt der Wettermoderator so viel Schmerzensgeld? In: FAZ.NET. 2. Oktober 2015 (URL, abgerufen am 26. September 2020) .