Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes
tatbestandsmäßig gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes
tatbestandsmäßig, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man
tatbestandsmäßig in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort
tatbestandsmäßig wissen müssen. Die Definition des Wortes
tatbestandsmäßig wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
tatbestandsmäßig und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: tatbestandsmässig
Worttrennung:
- tat·be·stands·mä·ßig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: tatbestandsmäßig (Info), tatbestandsmäßig (Info)
Bedeutungen:
- Strafrecht: die gesetzlich festgelegten Merkmale einer bestimmten Handlung (einen Tatbestand) erfüllend
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) zum Substantiv Tatbestand mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -mäßig
Beispiele:
- „Gewöhnlich wird zuerst untersucht, ob eine sogenannte Tat, d.h. eine tatbestandsmäßige Handlung vollzogen wurde. Anschließend wird überprüft, ob eine rechtswidrige Tat vorliegt. Abschließend geht es darum, festzustellen, ob eine Straftat vorliegt, also eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung.“[1]
- „Der Täter muß eine tatbestandsmäßig-widerrechtliche Handlung vornehmen, aus der ihm persönlich ein Vorwurf gemacht werden kann.“[2]
- „Nur wenn diese Verstöße nicht einmal ein tatbestandsmäßiges Handeln gemäß § 129 a StGB bedeuten, sind sie für den Ausschluß des Verteidigers stets irrelevant.“[3]
Wortbildungen:
- Tatbestandsmäßigkeit
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „tatbestandsmäßig“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „tatbestandsmäßig“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „tatbestandsmäßig“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „tatbestandsmäßig“
Quellen:
- ↑ Armin Berger: Unterlassungen. Mentis, 2004, ISBN 978-3-89785-238-9, Seite 78 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Germany (West), Adolf Schönke, Horst Schröder: Strafgesetzbuch. Beck, 1965, Seite 432 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. W. de Gruyter, 1989, ISBN 978-3-11-012122-3, Seite 101 (Zitiert nach Google Books)