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Übeltäterin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Übel·tä·te·rin, Plural: Übel·tä·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Übeltäterin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die etwas Verwerfliches, Schlechtes, Gesetzeswidriges getan hat
Herkunft:
- Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Übeltäter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Missetäterin
Männliche Wortformen:
- Übeltäter
Oberbegriffe:
- Frau
Unterbegriffe:
- Betrügerin, Delinquentin, Diebin, Gaunerin, Mörderin, Straftäterin, Verbrecherin
Beispiele:
- „Alle Übeltäterinnen wurden in den Aprilsitzungen vorgeführt, bei denen Nelly Kerwin und fünf andere zu Wasser und Brot verdonnert worden waren.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die etwas Verwerfliches, Schlechtes, Gesetzeswidriges getan hat
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Übeltäterin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Übeltäterin“
- The Free Dictionary „Übeltäterin“
- Duden online „Übeltäterin“
Quellen:
- ↑ Siân Rees: Das Freudenschiff. Die wahre Geschichte von einem Schiff und seiner weiblichen Fracht im 18. Jahrhundert. Piper, München/Zürich 2003, ISBN 3-492-23999-4 , Seite 113.