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Abnehmerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ab·neh·me·rin, Plural: Ab·neh·me·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Abnehmerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person oder Institution, die das von einem anderen Gelieferte oder Produzierte gegen eine Gegenleistung annimmt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Abnehmer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Empfängerin, Kundin, Nachfragerin
Gegenwörter:
- Anbieterin, Lieferantin
Männliche Wortformen:
- Abnehmer
Unterbegriffe:
- Endabnehmerin, Großabnehmerin, Hauptabnehmerin, Milchabnehmerin, Stromabnehmerin
Beispiele:
- Die Abnehmerin verpflichtet sich, die Waren zeitnah gekühlt einzulagern.
- Die GmbH des Beschuldigten trat als Abnehmerin auf.
- Meine Nachbarin war eine dankbare Abnehmerin der Äpfel.
Übersetzungen
weibliche Person, die jemandes Produkt gegen eine Gegenleistung annimmt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abnehmerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abnehmerin“
- Duden online „Abnehmerin“