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Anwaltsgehilfin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- An·walts·ge·hil·fin, Plural: An·walts·ge·hil·fin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Anwaltsgehilfin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die als Gehilfin bei einem Rechtsanwalt beschäftigt ist
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Anwaltsgehilfe, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwaltsgehilfin
Männliche Wortformen:
- Anwaltsgehilfe
Oberbegriffe:
- Gehilfin
Beispiele:
- „Und ein erheblicher Anteil von jungen Frauen wird in Berufen mit sehr geringen Übernahmechancen nach dem Lehrabschluss ausgebildet, wie zum Beispiel Anwaltsgehilfinnen oder Arzthelferinnen (Seibert, 2004).“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die als Gehilfin bei einem Rechtsanwalt beschäftigt ist
- Duden online „Anwaltsgehilfin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwaltsgehilfin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anwaltsgehilfin“
Quellen:
- ↑ Steffen Hillmert, Karl Ulrich Mayer (Hrsg.): Geboren 1964 und 1971. Neuere Untersuchungen zu Ausbildungs- und Berufschancen in Westdeutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004. ISBN 978-3322804594. Seite 212