Anwaltsgehilfin

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Anwaltsgehilfin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Anwaltsgehilfin die Anwaltsgehilfinnen
Genitiv der Anwaltsgehilfin der Anwaltsgehilfinnen
Dativ der Anwaltsgehilfin den Anwaltsgehilfinnen
Akkusativ die Anwaltsgehilfin die Anwaltsgehilfinnen

Worttrennung:

An·walts·ge·hil·fin, Plural: An·walts·ge·hil·fin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Anwaltsgehilfin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person, die als Gehilfin bei einem Rechtsanwalt beschäftigt ist

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Anwaltsgehilfe, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwaltsgehilfin

Männliche Wortformen:

Anwaltsgehilfe

Oberbegriffe:

Gehilfin

Beispiele:

„Und ein erheblicher Anteil von jungen Frauen wird in Berufen mit sehr geringen Übernahmechancen nach dem Lehrabschluss ausgebildet, wie zum Beispiel Anwaltsgehilfinnen oder Arzthelferinnen (Seibert, 2004).“

Übersetzungen

Duden online „Anwaltsgehilfin
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwaltsgehilfin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnwaltsgehilfin

Quellen:

  1. Steffen Hillmert, Karl Ulrich Mayer (Hrsg.): Geboren 1964 und 1971. Neuere Untersuchungen zu Ausbildungs- und Berufschancen in Westdeutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004. ISBN 978-3322804594. Seite 212