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Worttrennung:
- Ge·hil·fin, Plural: Ge·hil·fin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gehilfin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die eine Gehilfenprüfung bestanden hat
- weibliche Person, die bei bestimmten Arbeiten als Hilfe mitwirkt
- Rechtswesen: weibliche Person, die bei einer Straftat unterstützend mitgewirkt hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gehilfe, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Helferin
- Komplizin
Männliche Wortformen:
- Gehilfe
Oberbegriffe:
- Person
Unterbegriffe:
- Anwaltsgehilfin, Kanzleigehilfin, Steuergehilfin
- Badegehilfin, Friseurgehilfin, Hausgehilfin
Beispiele:
- Sie arbeitet als Gehilfin in einer Kanzlei.
- Sie hat im Hotel des Bruders als Gehilfin mitgearbeitet.
- „Justine weigert sich, seine Gehilfin zu sein.“[1]
- Als Gehilfin kam sie mit einer geringeren Strafe davon.
Übersetzungen
weibliche Person, die eine Gehilfenprüfung bestanden hat
weibliche Person, die bei bestimmten Arbeiten als Hilfe mitwirkt
Rechtswesen: weibliche Person, die bei einer Straftat unterstützend mitgewirkt hat
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Gehilfin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gehilfin“
- The Free Dictionary „Gehilfin“
- Duden online „Gehilfin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gehilfin“
Quellen:
- ↑ Otto Flake: Marquis de Sade. Mit einem Anhang über Rétif de la Bretonne. Mit zwei Nekrologen auf Otto Flake von Rolf Hochhuth. Deutscher Taschenbuch Velag, München 1966, Seite 61. Zuerst 1930.