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Worttrennung:
- Auf·las·sung, Plural: Auf·las·sun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Auflassung (Info), Auflassung (Österreich) (Info)
Bedeutungen:
- Stilllegung von etwas Vorhandenem
- Recht: die bei einem Grundstückserwerb erforderliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber[1]
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) zum Stamm des Verbs auflassen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
- Aufhebung, Abschaffung, Auflösung
Beispiele:
- Die Verkehrsbetriebe entschlossen sich für die Auflassung der Haltestelle.
- Bei der Auflassung (Paragraf 925 BGB) einigen sich Käufer und Verkäufer unter Anwesenheit eines Notars über die Grundstücksübertragung.[2]
- Dinglich vollzogen ist der Vertrag freilich nicht erst mit Auflassung und Eintragung, sondern bereits dann, wenn der Erwerber ein Anwartschaftsrecht auf Eigentum erlangt.[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Auflassung und Eintragung
Wortbildungen:
- Auflassungserklärung, Auflassungsvormerkung
Übersetzungen
Stilllegung von etwas Vorhandenem
- Wikipedia-Artikel „Auflassung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Auflassung“
- Duden online „Auflassung“
- The Free Dictionary „Auflassung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Auflassung“
- Auflassung Finanz-Lexikon mano-dienste
- § 873 BGB Gesetze; Erwerb durch Einigung und Eintragung
Quellen: