Auflassung

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Auflassung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Auflassung die Auflassungen
Genitiv der Auflassung der Auflassungen
Dativ der Auflassung den Auflassungen
Akkusativ die Auflassung die Auflassungen

Worttrennung:

Auf·las·sung, Plural: Auf·las·sun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Auflassung (Info), Lautsprecherbild Auflassung (Österreich) (Info)

Bedeutungen:

Stilllegung von etwas Vorhandenem
Recht: die bei einem Grundstückserwerb erforderliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber[1]

Herkunft:

Derivation (Ableitung) zum Stamm des Verbs auflassen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung

Synonyme:

Aufhebung, Abschaffung, Auflösung

Beispiele:

Die Verkehrsbetriebe entschlossen sich für die Auflassung der Haltestelle.
Bei der Auflassung (Paragraf 925 BGB) einigen sich Käufer und Verkäufer unter Anwesenheit eines Notars über die Grundstücksübertragung.[2]
Dinglich vollzogen ist der Vertrag freilich nicht erst mit Auflassung und Eintragung, sondern bereits dann, wenn der Erwerber ein Anwartschaftsrecht auf Eigentum erlangt.[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

Auflassung und Eintragung

Wortbildungen:

Auflassungserklärung, Auflassungsvormerkung

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Auflassung
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Auflassung
Duden online „Auflassung
The Free Dictionary „Auflassung
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAuflassung
Auflassung Finanz-Lexikon mano-dienste
§ 873 BGB Gesetze; Erwerb durch Einigung und Eintragung

Quellen:

  1. siehe § 925 I BGB
  2. nach mano-dienste, Finanz-Lexikon „Auflassung
  3. Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen: samt BGB Allgemeiner Teil, Kurt Schellhammer. Abgerufen am 17. September 2015.