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Börsenhändlerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Bör·sen·händ·le·rin, Plural: Bör·sen·händ·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Börsenhändlerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die mit Effekten an einer Börse handelt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Börsenhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Börsenmaklerin, Brokerin, umgangssprachlich: Börsianerin
Männliche Wortformen:
- Börsenhändler
Beispiele:
- „Bis zur Geburt ihres Sohnes im Januar des letzten Jahres arbeitete Fausta als Börsenhändlerin und Anlageberaterin.“[1]
- „Und nicht zuletzt: mehr weibliche Vorbilder wie Börsenhändlerin Lauren Simmons.“[2]
Übersetzungen
weibliche Person, die mit Effekten an einer Börse handelt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Börsenhändlerin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Börsenhändlerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Börsenhändlerin“
- Duden online „Börsenhändlerin“
Quellen: