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Börsenmaklerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Bör·sen·mak·le·rin, Plural: Bör·sen·mak·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Börsenmaklerin (Info)
Bedeutungen:
- nicht vereidigte Maklerin, die an einer Börse mit Aktien handelt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Börsenmakler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Börsenhändlerin, Börsenspekulanint, umgangssprachlich: Börsianerin
Männliche Wortformen:
- Börsenmakler
Oberbegriffe:
- Maklerin
Beispiele:
- Ihre berufliche Laufbahn begann Pia Rome als Börsenmaklerin bei der früheren In-Finance GmbH.
Übersetzungen
nicht vereidigte Maklerin, die an einer Börse mit Aktien handelt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Börsenmaklerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Börsenmaklerin“